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Rechnung ins EU-Ausland: Reverse Charge für Freelancer erklärt

Kunde in Österreich, Polen oder Frankreich? Wann du ohne Umsatzsteuer abrechnest, welcher Hinweis auf die Rechnung gehört und welche Fristen gelten.

Stand 22. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Arbeitest du für ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, schreibst du die Rechnung in der Regel ohne deutsche Umsatzsteuer. Die Steuer zahlt dein Kunde in seinem Land. Das nennt man Reverse Charge oder Umkehr der Steuerschuld.

Wann gilt Reverse Charge?

Bei den meisten Dienstleistungen an Unternehmen liegt der Leistungsort dort, wo der Kunde sitzt (§ 3a Abs. 2 UStG). Typische Freelancer-Leistungen wie Entwicklung, Design, Texte oder Beratung fallen darunter. Voraussetzung: Dein Kunde ist Unternehmer und hat eine gültige USt-IdNr.

Das gehört zusätzlich auf die Rechnung

  • Deine USt-IdNr. und die USt-IdNr. deines Kunden (§ 14a Abs. 1 UStG)
  • der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, gern zusätzlich auf Englisch: „Reverse charge – VAT to be accounted for by the recipient“
  • nur den Nettobetrag, ohne deutsche Umsatzsteuer

Fristen, die du kennen musst

  • Rechnung: spätestens am 15. Tag des Folgemonats nach der Leistung (§ 14a Abs. 1 UStG).
  • Zusammenfassende Meldung: Jede Reverse-Charge-Leistung meldest du dem BZSt über ELSTER, monatlich bis zum 25. des Folgemonats.

Kunde ist eine Privatperson in der EU

Dann gibt es kein Reverse Charge. Für die meisten Dienstleistungen an Privatpersonen, etwa Beratung, Design oder Texte, berechnest du die deutsche Umsatzsteuer (§ 3a Abs. 1 UStG). Eine Ausnahme sind elektronische Dienstleistungen wie Online-Kurse oder Software-Downloads: Liegt dein EU-weiter Umsatz damit über 10.000 € im Jahr, gilt der Steuersatz des Kundenlandes, abgerechnet meist über das OSS-Verfahren.

Kunde außerhalb der EU

Bei Dienstleistungen an Unternehmen in der Schweiz, Großbritannien oder den USA fällt in der Regel keine deutsche Umsatzsteuer an. Ein Hinweis wie „Nicht im Inland steuerbare Leistung (§ 3a Abs. 2 UStG)“ macht die Rechnung nachvollziehbar.

Und als Kleinunternehmer?

Hier wird es kompliziert, zum Beispiel bei der Frage, ob du eine USt-IdNr. brauchst und was du melden musst. Kläre das am besten einmal mit deinem Steuerberater, bevor du die erste Rechnung ins Ausland schreibst.

So hilft dir QuotPay

QuotPay erkennt am Land und an der USt-IdNr. deines Kunden, ob Reverse Charge gilt, setzt den Hinweis und rechnet netto. Die Rechnung kannst du in der Sprache deines Kunden verschicken: Deutsch, Englisch, Polnisch, Französisch oder Spanisch.

Rechnungen und Angebote in Minuten

QuotPay setzt die Pflichtangaben automatisch und schreibt Rechnungen in der Sprache deines Kunden.

Quellen

Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Regeln ändern sich – prüfe deinen Fall mit deinem Steuerberater.

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