Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnest du keine Umsatzsteuer. Seit 2025 gelten für deine Rechnungen sogar weniger Pflichtangaben als für andere Unternehmen. Ein Fehler passiert trotzdem schnell: Steht versehentlich Umsatzsteuer auf der Rechnung, schuldest du sie dem Finanzamt.
Die kostenlose Vorlage setzt den Kleinunternehmer-Hinweis automatisch und rechnet ohne Umsatzsteuer. Ohne Anmeldung, Ergebnis als PDF.
Kleinunternehmer-Rechnung erstellenWer ist Kleinunternehmer?
Seit 2025 bist du Kleinunternehmer, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Überschreitest du die 100.000 € im laufenden Jahr, endet die Regelung sofort – schon für den Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest.
Pflichtangaben seit 2025 (§ 34a UStDV)
- Name und Anschrift von dir und von deinem Kunden
- Steuernummer oder USt-IdNr. (oder die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer, falls du die EU-Kleinunternehmerregelung nutzt)
- Ausstellungsdatum
- Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung
- Entgelt als ein Betrag
- Hinweis, dass für die Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt
Der Pflicht-Hinweis
Ein fester Wortlaut ist nicht vorgeschrieben, er muss nur klar machen, dass die Kleinunternehmerregelung gilt. Üblich ist: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Muster: Kleinunternehmer-Rechnung
- Rechnungsnummer: 2026-031 · Datum: 27.10.2026 · Leistungszeitraum: Oktober 2026
- Leistung: Texterstellung für 4 Blogartikel à 150,00 €
- Gesamtbetrag: 600,00 €
- Hinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
- Zahlungsziel: Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug
Die drei häufigsten Fehler
- Umsatzsteuer ausgewiesen: Dann schuldest du sie dem Finanzamt (§ 14c UStG), auch wenn du Kleinunternehmer bist.
- Hinweis vergessen: Ohne ihn ist unklar, warum keine Umsatzsteuer berechnet wird.
- Grenze übersehen: Wer im laufenden Jahr über 100.000 € kommt, muss ab diesem Umsatz Umsatzsteuer berechnen.
Und die E-Rechnung?
Als Kleinunternehmer darfst du deine Rechnungen dauerhaft als PDF oder auf Papier schicken (§ 34a Satz 4 UStDV) – auch nach 2027. Empfangen musst du E-Rechnungen aber können, ein E-Mail-Postfach reicht dafür.
Kleinunternehmer auswählen, Daten eintragen, als PDF speichern – der Hinweis steht automatisch auf der Rechnung.
Rechnung kostenlos erstellenSo hilft dir QuotPay
In QuotPay stellst du einmal ein, dass du Kleinunternehmer bist. Danach steht der Hinweis auf jedem Angebot und jeder Rechnung, Umsatzsteuer wird nicht berechnet, und die Rechnungsnummern laufen automatisch fortlaufend.
Rechnungen und Angebote in Minuten
QuotPay setzt die Pflichtangaben automatisch und schreibt Rechnungen in der Sprache deines Kunden.
Quellen
- § 19 UStG: Besteuerung der Kleinunternehmer (gesetze-im-internet.de)
- § 34a UStDV: Rechnungen von Kleinunternehmern (gesetze-im-internet.de)
- § 14c UStG: Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis (gesetze-im-internet.de)
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Regeln ändern sich – prüfe deinen Fall mit deinem Steuerberater.