Ein gutes Angebot entscheidet oft, ob du den Auftrag bekommst. Anders als bei der Rechnung schreibt das Gesetz für Angebote keine festen Pflichtangaben vor. Trotzdem gibt es Punkte, die in kein Angebot fehlen sollten, und eine Regel, die viele unterschätzen: Ein Angebot bindet dich.
Du willst direkt loslegen? Die kostenlose Vorlage rechnet Summen und Umsatzsteuer selbst, setzt ein Gültigkeitsdatum und speichert das Angebot als PDF. Ohne Anmeldung.
Angebot jetzt online erstellenWas in ein Angebot gehört
- Deine Kontaktdaten: Name oder Firma, Anschrift, E-Mail
- Name und Anschrift deines Kunden
- Angebotsnummer und Datum, damit ihr euch später eindeutig darauf beziehen könnt
- Betreff, z. B. „Website-Relaunch“
- Leistungen: was du lieferst, in welchem Umfang, mit Menge und Preis
- Netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag, oder als Kleinunternehmer der Hinweis auf § 19 UStG
- Gültigkeit: bis wann der Kunde das Angebot annehmen kann
- Zahlungs- und Lieferbedingungen, z. B. Zeitplan, Abnahme, Zahlungsziel
Wie lange bindet dich dein Angebot?
Wer ein Angebot macht, ist daran gebunden (§ 145 BGB). Nimmt der Kunde rechtzeitig an, ist der Vertrag geschlossen, und du musst zu den angebotenen Bedingungen liefern. Ohne Frist gilt dein Angebot so lange, wie du unter gewöhnlichen Umständen mit einer Antwort rechnen darfst (§ 147 Abs. 2 BGB). Das ist dehnbar und führt leicht zu Streit.
Setz deshalb immer eine klare Frist, zum Beispiel: „Dieses Angebot ist gültig bis 30.11.2026.“ Nach Ablauf kann der Kunde nicht mehr einfach annehmen (§ 148 BGB).
Angebot oder Kostenvoranschlag?
Ein Angebot nennt einen festen Preis. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Stellt sich bei einem Werkvertrag heraus, dass die Kosten den Voranschlag wesentlich überschreiten, musst du den Kunden unverzüglich informieren, und er darf kündigen (§ 649 BGB). Wenn du den Aufwand gut kennst, ist ein Angebot mit Festpreis für beide Seiten klarer.
Muster: Angebot für ein Webprojekt
- Angebotsnummer: AN-2026-014 · Datum: 26.10.2026 · Gültig bis: 25.11.2026
- Betreff: Website-Relaunch
- Einleitung: „Vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne biete ich Ihnen folgende Leistungen an:“
- Konzept und Design Startseite: 1 × 900,00 €
- Umsetzung von 5 Unterseiten: 5 × 240,00 € = 1.200,00 €
- Nettobetrag: 2.100,00 € · USt. 19 %: 399,00 € · Gesamtbetrag: 2.499,00 €
- Schluss: „Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und die Zusammenarbeit.“
Fünf Tipps, damit dein Angebot angenommen wird
- Schnell schicken: Wer am selben oder nächsten Tag antwortet, wirkt zuverlässig.
- Leistung konkret beschreiben: „5 Unterseiten inkl. Kontaktformular“ statt „Website“.
- Optionen anbieten: ein Basis-Paket und eine Erweiterung, so wählt der Kunde zwischen deinen Varianten statt zwischen dir und der Konkurrenz.
- Frist setzen: Eine Gültigkeit von 2–4 Wochen schafft einen Anlass zu entscheiden.
- Nachfassen: Nach einigen Tagen kurz nachfragen, ob noch Fragen offen sind.
So nutzt du die kostenlose Vorlage
- Land und Art der Umsatzsteuer wählen: mit Umsatzsteuer, Kleinunternehmer oder Reverse Charge
- Deine Daten und die deines Kunden eintragen, Betreff und Gültigkeit festlegen
- Leistungen mit Menge und Preis eintragen, Summen und Steuer rechnet die Vorlage
- Vorschau prüfen und „Als PDF speichern“ wählen
Deine Eingaben bleiben in deinem Browser und werden nicht an QuotPay geschickt. Nimmt der Kunde an, erstellst du die Rechnung mit der kostenlosen Rechnungsvorlage.
Angebot in fünf Minuten fertig: Vorlage öffnen, ausfüllen, als PDF speichern.
Angebot kostenlos erstellenWenn dein Kunde online annehmen soll
Mit einem kostenlosen QuotPay-Konto schickst du das Angebot als Link statt als PDF. Du siehst, wann dein Kunde es öffnet, er kann Optionen wählen und online annehmen, und aus dem angenommenen Angebot wird mit einem Klick die Rechnung.
Rechnungen und Angebote in Minuten
QuotPay setzt die Pflichtangaben automatisch und schreibt Rechnungen in der Sprache deines Kunden.
Quellen
- § 145 BGB: Bindung an den Antrag (gesetze-im-internet.de)
- § 147 BGB: Annahmefrist (gesetze-im-internet.de)
- § 148 BGB: Bestimmung einer Annahmefrist (gesetze-im-internet.de)
- § 649 BGB: Kostenanschlag (gesetze-im-internet.de)
- § 19 UStG: Besteuerung der Kleinunternehmer (gesetze-im-internet.de)
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Regeln ändern sich – prüfe deinen Fall mit deinem Steuerberater.